I. Allgemeines
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der
neuesten Fassung, für alle laufenden und künftigen Aufträge des in- oder
ausländischen Bestellers, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich
Abweichungen anerkannt haben. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen
sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als
Anerkenntnis unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen und wir erkennen diese nicht an, es sei denn, wir haben
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir sind berechtigt, Daten des
Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem
stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Unsere Geschäftsbedingungen (AVLZ) gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Vertragspartnern, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
II. Angebote, Abschlüsse und Rücksendungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit wir
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Der Liefervertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder,
wenn eine solche nicht erst zusammen mit der Rechnung erteilt wird,
durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung. Rücksendungen von
Waren jeglicher Art ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Mündliche Vereinbarungen, auch im Rahmen der Vertragsabwicklung,
haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätigt
werden.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Die zum
Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung
gestellt. Sämtliche Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung,
Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Die Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet. Sie erfolgt sorgfältigst. Für etwaigen
Bruch, sowie für Beschädigungen, die auf dem Transport entstehen, haften
wir nicht, es sei denn, die Verpackung erfolgte fehlerhaft. Etwa
bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug und bei gerichtlicher
Beitreibung in Wegfall. Dieselben Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach
Fälligkeit der Rechnung ein. Die Preise verstehen sich in EURO derart,
dass bei Erhalt der Zahlung jeglicher Währungsverlust ausgeschlossen
ist. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
IV. Lieferfristen
Lieferungen erfolgen ab Werk. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und
Termine für Lieferung und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei
denn, daß ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt
und vereinbart ist und wenn im Zeitpunkt einer solchen schriftlichen
Zusage alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten endgültig
geklärt sind. Die Frist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von
Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Verhinderung länger als drei Monate dauert, ist der
Käufer/Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer
Verpflichtung frei, so kann der Käufer/Besteller hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir
uns indes nur berufen, wenn wir den Käufer/Besteller unverzüglich
benachrichtigen.
Wir sind zur Einhaltung der Lieferfristen generell nicht verpflichtet,
soweit der Käufer/Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht rechtzeitig erfüllt. Kommt er seinen
Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit um
eine angemessene Frist.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der
Käufer/Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½%
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sein denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit
unsererseits.
V. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind
bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei
unserer Zahlstelle zu leisten oder binnen 10 Tagen mit 2% Skonto. An
Rechnungen unter einem Warenwert von 250 Euro darf kein Skonto gekürzt
werden. Rechnungen für Montagearbeiten sind sofort und ohne jeden Abzug
fällig. Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur
nach vorheriger Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer
Diskontierbarkeit. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des
Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des
Wechsels und Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir:
Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechungen sowie der Erhebung der Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Besteller ist insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers/Bestellers wesentlich zu mindern geeignet ist und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer/Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
VI. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand
erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte abweichende Vereinbarung
getroffen ist. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels
erfolgt mangels besonderer Weisung des Bestellers durch uns nach
pflichtmäßigem Ermessen ohne Haftung für die billigste und schnellste
Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft. Die Gefahr geht auf den
Besteller über, wenn die Lieferung unser Werk verlässt oder vorher dem
Besteller durch Mitteilung der Versandbereitschaft zur Verfügung
gestellt wurde. Der Versand wird in allen Fällen auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers durchgeführt. Zum Abschluss von Versicherungen
gegen Schäden aller Art sind wir nicht verpflichtet. Soweit wir
Versicherungen nach unserem pflichtmäßigen Ermessen oder auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers eingehen, trägt der Besteller die
Kosten.
Versandbereit gemeldete Ware muß sofort übernommen werden und wird als „ab Werk geliefert“ berechnet.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer/Besteller
jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden,
soweit deren Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20%
übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Der Käufer/Besteller ist bis
zur vollständigen Zahlung der Leistung nicht berechtigt, die Ware an
Dritte zu verpfänden oder zur
Sicherung zu übereignen.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Käufers/Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Wir verwahren das (Mit-)Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware benannt.
Der Käufer/Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht
in Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware jeder Art wird der
Käufer/Besteller auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Bestellers- insbesondere bei
Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers/Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
VIII. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware
zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu
rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung
schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt bei Falschlieferung. Mit
Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Gibt der Besteller uns nicht die Möglichkeit den gerügten Mangel zu
überprüfen und/oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der
bemängelten Ware vor, so verliert er damit etwaige
Gewährleistungsansprüche.
Bei
nachgewiesenen Mängeln wird gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware
kostenfrei Ersatz geleistet. Verweigern wir unberechtigt die
Ersatzlieferung oder geraten wir damit in Verzug, kann der Besteller
uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Setzen und
ergebnislosem Ablauf nach eigener Wahl ausschließlich Wandlung oder
Minderung verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche ,
insbesondere Schadensersatzansprüche , sind ausgeschlossen, soweit die
Mängel nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Organe
und/oder leitenden Angestellten beruhen oder Gegenstand einer
zugesicherten Eigenschaft sind. Wir haften nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers/Bestellers.
Eine Haftung für normale Abnutzung
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem
unmittelbaren Käufer/Besteller zu und sind nicht abtretbar. Die
vorstehenden Sätze regeln abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen und soweit die Mängel auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Organe und/oder leitenden Angestellten beruhen.
Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als
zugesichert, als wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich
erklärt haben.
Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verweigern,
solange der Besteller nicht seine fälligen vertraglichen
Verpflichtungen aus anderen Aufträgen oder den Teil seiner
Verpflichtungen aus diesem Auftrag erfüllt hat, die dem Wert des
Liefergegenstandes unter Berücksichtigung der berechtigten
Gewährleistungsansprüche entspricht. Sofern unsere Haftung
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
IX. Unmöglichkeit, Verzug und sonstige Haftung
Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten
Tritt die Unmöglichkeit oder die Lieferungs- und Leistungsverzögerung
während des Abnahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein,
so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, so auch der
Verletzung namentlich von Beratungspflichten und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit,
als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es
sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den
Käufer/Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden
begrenzt. In jedem Fall unberührt bleibt eine Haftung unserseits nach
dem Produkthaftungsgesetz und sonstiger Ansprüche aus der
Produzentenhaftung.
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängel unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos waren oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreites ist die Verjährung der betroffenen Gewährleistungsansprüche des Käufers/Bestellers gegen uns gehemmt. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer/Besteller ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern läßt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer/Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für den
gesamten Vertragsinhalt ist Iserlohn. Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt
im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Iserlohn. Das gilt auch für Ansprüche,
die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir behalten
uns das Recht vor, den Besteller an dem für seinen Wohn-/Firmensitz
zuständigen Gericht zu verklagen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Bestimmung
gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame
Regelung als vereinbart.
24h Standby: +49 (0)172 - 279 95 64
If this 24 h emergency number is not available you can also reach us with one of the following telephone numbers:
+49 (0)172 - 275 35 62